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Zum Weingut Rathausstraße 30 gehörige, dreiseitige Hofanlage, bestehend aus zwei giebelständigen, im Obergeschoss verschieferten Fachwerkwohnhäusern, wohl Ende 17. Jahrhundert, und der traufständigen Überbauung der dazwischenliegenden Hofeinfahrt, errichtet um 1820. Die Erdgeschosse der beiden zweigeschossigen Rähmbauten, das eine ein stattliches Wohnhaus, das andere vermutlich Altenteiler, wurden massiv erneuert, die Fensteröffnungen bei Errichtung des Verbindungsbaus einheitlich gestaltet, hofseitig Sandsteingewände. Der Torbau ist rückseitig im Erdgeschoss über Säulen geöffnet, im Hofbereich Sandsteinpfeiler des 18. und gusseisernes Hoftor des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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