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Traufständiges, verputztes Weinbauernhaus in Rähmkonstruktion auf niedrigem, verputztem Feldsteinsockel. Weit überkragendes Obergeschoss. Tonnengewölbter Weinkeller, Kellerhals und Treppe verändert. Aufgrund des Geschossüberstandes ist Sichtfachwerk der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu vermuten. In seiner Lage am Rand der Gesamtanlage von städtebaulich großer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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