Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Säulenbildstock mit drei Reliefs: Vorn volkstümliche Darstellung der Kreuzigung, seitlich je ein Schächer, feine Steinmetzarbeit. Rückseite mit der Inschrift: ANO 1662 HADT/CONRADT KVFER VND/SEINE EHELICHE HAVSFRAW/HELENA, DIESEN BILDSTOCK/GOTT ZV EHREN MACHEN/VND AVFRICHTEN LASSEN.
Steinmetzzeichen unterhalb der Inschrift eingemeißelt. Am gegenwärtigen Platz um 1960 aufgestellt, unweit des ursprünglichen Standortes im ehemaligen Weinberg. Bekrönt ist der Aufsatz mit einem Eisenkreuz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |