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Ruhestein am Ortsrand, nahezu quadratische Säule aus rotem Sandstein mit einer Höhe von 1,47 m. Heute selten geworden, dienten Ruhesteine einst zum Abstellen von Traglasten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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