Wilhelmstraße 5
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Main-Taunus-Kreis
Hochheim am Main
  • Wilhelmstraße 5
Flur: 38
Flurstück: 206/68

Zweistöckiger, traufständiger Klinkerbau, Mauerwerk gelb, Sockel rot abgesetzt, ebenso Gesimse und Gewände in Sandstein-Werksteinen, errichtet um 1900 (verputztes Zwerchhaus nach 1950?). Rechts integrierte Hofeinfahrt in der dreiachsig mit gekuppelten Fenstern gegliederten Fassade; profilierte, verkröpfte Gesimse und Konsolen dienen der Akzentuierung. Im Keilstein des Hoftores die Initialen des Architekten, PS, der in Hochheim außerdem mit den Bauten des Rathauses und der Sektkellerei Graeger vertreten ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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