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Langgestreckter, zweigeschossiger, herrschaftlicher Bau von 1740, datiert am Sandsteingewände der in der Mitte befindlichen Tordurchfahrt. Originale hölzerne Torflügel erhalten. Massives Erdgeschoss mit starken Sandsteingewänden, verputztes Fachwerkobergeschoss über verkleidetem Gesims. An der Südseite erhaltenes Gesimsprofil, darüber das Obergeschoss wohl im 19. Jahrhundert mit Eichenschindeln dekorativ verkleidet. Städtebauliche Wirkung besonders an der Südseite der Hochheimer Gesamtanlage.
Als ehemaliger Besitzer des Anwesens kommt ein Obrist von Hunolstein in Frage, der 1797 als Nachbar der Johanniter (Kirchstraße 17/19) erwähnt wird. Alte Weinkeller im Hof und unter dem Gebäude.
Zugehörig hübscher Gartenpavillon des 19. Jahrhunderts an der Weinbergkante, querrechteckig mit polygonal geschlossenen Schmalseiten, großflächig durchfenstert, Klappläden, Schieferdach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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