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Verputztes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerk-Bauernhaus, erste Hälfte 18. Jahrhundert.
Einfacher Rähmbau mit hofseitig vorkragendem Obergeschoss. Fenster zum größten Teil unverändert. Geschossteilung durch Holzgesimse, Erdgeschoss teilweise massiv erneuert, Sandsteingewände.
Erhalten auch drei barocke, profilierte Sandsteinpfeiler der Hofeinfahrt, um 1740.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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