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Stattliches, zweigeschossiges Bauernhaus mit Krüppelwalm, unter Putz vermutlich Fachwerk des 18. Jahrhunderts. In Teilen im 19./20. Jahrhundert massiv erneuert. Typischer Zweiseithof auf großem, unregelmäßigem Grundstück an der Straßenkrümmung, deren Verlauf die Giebelwand des Hauses aufnimmt.
Überdachtes Hoftor mit Zahnfries, um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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