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Stattliches, giebelständiges Wohnhaus eines dreiseitigen Hofes. Der zweistöckige Bau mit Krüppelwalm in verputzter Rähmkonstruktion des 18. Jahrhunderts von ortstypischer dreiachsiger Fassadengestaltung. Gemeinsam mit den Nrn. 11 und 20 bildet der Hof, besonders durch die städtebaulich dominante Lage an der Krümmung der Alten Dorfgasse, ein straßenbildprägendes Ensemble.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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