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Stattliches Fachwerkhaus von 1580 (Datierung am Schlussstein des Kellereingangs), teilweise verputzt, zweigeschossig, mit erkerartigem Vorbau und Knaggenbündeln. Als ummauertes Hofgut ursprünglich eine Nonnenkongregation, mit großem, tiefem Vorratskeller und Verbindungsgang zur Wehrkirche, hat das Gebäude geschichtlichen Wert.
Darüber hinaus in künstlerischer Hinsicht im unmittelbaren Umfeld der Kirche von maßgeblicher ortsbildprägender Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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