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Giebelständiges, als Kopfbau in der Blickachse der Neugasse gelegenes Wohnhaus von regelmäßiger, dreiachsiger, gut proportionierter Fassadengliederung.
Das verputzte Fachwerkgebäude ist typisch für die architektonische Gliederung und Ausführung des "Massenheimer Bauernhauses", zweigeschossig, dreizonige Fassade sowie dreizoniger Grundriss, überdachtes Hoftor mit Mannpforte. Als Baujahr ist 1897/98 zu ermitteln, vermutlich Wiedererrichtung eines älteren, translozierten, konstruktiven Rähmbaues.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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