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Große, vierseitig geschlossene Hofreite mit überdachtem Hoftor in städtebaulich markanter Ecklage.
Stattliches Wohnhaus sowie Stall, Scheune, Nebengebäude in verputztem Fachwerk, teilmassiv. Das zweigeschossige, giebelständige Wohnhaus mit Krüppelwalm besitzt eine Geschossteilung durch Holzgesims und die für Bauten der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts charakteristische regelmäßige Fensterverteilung an der Giebelseite. Ungewöhnlich das segmentbogige Fenster im Giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |