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Typisches, giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, mit überdachter Tormauer, Hoftor und Mannpforte zur Straße hin geschlossen.
Schlichter Rähmbau der Zeit um 1700, dessen regelmäßige Anordnung gekrümmter Streben auf Sicht berechnet war. Fassade von zwei Geschossen zu drei Achsen und dreizoniger Grundriss, traufseitig leichter Geschossüberstand erkennbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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