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Zweigeschossiger Fachwerkrähmbau mit abgewalmter Giebelspitze zur Straße, Schwellriegelkonstruktion auf ausgleichendem Bruchsteinsockel. Das Sichtfachwerk mit starken Hölzern, profilierter Schwelle-Rähm-Zone, Mannfiguren mit Kopfwinkeln, Streben und Gegenstreben zum Rähm lässt auf eine Erbauungszeit um 1700 schließen. Überdachtes Hoftor um 1800, traufseitig zweiläufige Sandsteintreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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