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Ein giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalm, Bestandteil eines Zweiseithofes mit der zugehörigen überdachten Tormauer.
Der Rähmbau mit hohen Geschossen und Bruchsteinsockel, laut Pfarrarchiv 1772 erbaut, zeigt die charakteristischen schmucklosen, symmetrischen Konstruktionsformen des beginnenden Klassizismus mit regelmäßiger Fensterverteilung, Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen als letzte Zierformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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