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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite mit zugehörigem, überdachtem Hoftor, errichtet um 1750. Konstruktives Rähmfachwerk unter Verwendung geschosshoher, z.T. naturwüchsig gekrümmter Hölzer sowie Andreaskreuze in den Brüstungsgefachen des Dachgeschosses bei regelmäßiger Anordnung der Fenster, Krüppelwalm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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