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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Ernst-Ludwig-Straße 27
Landhaus K. E. Knodt
Flur: 16
Flurstück: 16/1, 16/2

1903/04 für den Pfarrer und Odenwalddichter Karl Ernst Knodt (1856-1917) errichtetes Wohnhaus. Planende Architekten waren Heinrich Metzendorf und wohl auch dessen jüngerer Bruder Georg, der eng mit Knodt befreundet war. Das vergleichsweise kleine Haus wurde im typischen Landhausstil des Brunnenwegviertels konzipiert, eingeschossig über hohem, in hellem Sandstein gemauertem Sockel, das Hauptgeschoss rauh verputzt, im Satteldach großer, mit vertikalen Schalbrettern verkleideter Zwerchgiebel. Gestalterische Elemente sind der dreiseitige Vorbau mit Pultverdachung sowie die über eine Freitreppe erreichbare Eingangsloggia mit dekorativen Rundstützen. Im Innern auch hier die zeittypische Raumaufteilung mit den Wirtschaftsräumen im Sockelgeschoss, den Repräsentationsräumen im Haupt- und den Nebenräumen im Dachgeschoss. Entlang der Straße Sandsteinmäuerchen mit Staketenzaun und rundbogigem Gartenportal, hier Sandsteintafel mit dem Namen des ursprünglichen Eigentümers.

In dem kleinen Wohnhaus verkehrten zu Lebzeiten Knodts Dichter wie Detlev von Liliencron, Hermann Hesse, Gustav Falke, Gotthardo Segantini, Adam Karrillon u.a. Es ist von besonderer kultur- und regionalgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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