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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Massenheim
Dreiseitig und mit überdachter Toranlage geschlossene Hofreite, typisch für das Ortsbild. Das zweigeschossige Wohn- und das eingeschossige Austragshaus giebelständig mit Krüppelwalm, verputzte, in Teilen massiv erneuerte Fachwerkkonstruktionen des 18. Jahrhunderts.
Rückwärtige Fachwerkscheune ebenfalls mit Krüppelwalm. Sturzbalken der Fußgängertür in flachem Bogen möglicherweise noch 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |