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Die Gesamtanlage umfasst das alte Siedlungsgebiet westlich und östlich der Hauptstraße mit Rathaus und Kirche im Zentrum. Die Begrenzung entspricht annähernd dem Verlauf der historischen Stadtmauer, die in Resten, insbesondere entlang der Grabenstraße, noch sichtbar ist. Im Westen beginnt die Umgrenzung des Ensembles mit den westlichen Anwesen des Straßenzuges An der Obermühle (2-6), verläuft nach Norden, die Anwesen Stephanstraße 1-13 einschließend, und weiter an der Nordseite von Stephanstraße, Mauergasse und Bärengasse, inbegriffen die Anwesen 5-13 (Ostseite). Über die Anwesen Pfarrgasse 17 und 28 verläuft die Umgrenzung bis zur Elisabethenstraße, sodann nach Süden über den Kellereiplatz, die Ruine der Alten Burg einschließend, hinter Burgstraße 26 weiter nach Westen südlich der Burggrabenzeile und den Anwesen der Krebsgasse. Dominierend im Altstadtbereich wirkt besonders die Kirche St. Peter und Paul, das größte Bauwerk der Innenstadt und durch ihre topographische Lage zusätzlich herausgehoben. Entlang der Hauptstraße, an deren Gabelung das alte Rathaus liegt, haben sich, der ehemals hohen sozialen Stellung dieser Straße entsprechend, stattliche Fachwerkhäuser auf relativ großen Parzellen erhalten, in der Mehrzahl Bauten des 17./18. Jahrhunderts mit reichem Sichtfachwerk. Insbesondere in Hauptstraße und Langgasse handelt es sich um eine kleinstädtische Bebauung aus Ackerbürger- und Handwerkerhäusern. Vielfach sind dies traufständige Fachwerkbauten in verdichteter Zeilenbebauung oder stattliche giebelständige Häuser auf hohem Kellergeschoss mit den für Hofheim charakteristischen, ausgedehnten Gewölbekellern. Die Erdgeschosse wurden im 19./20. Jahrhundert häufig durch Ladeneinbauten überformt, was besonders in den sechziger bis achtziger Jahren unseres Jahrhunderts störende Resultate hervorbrachte. Als Störungen sind auch die Flachdachbauten Hauptstraße 41 und 42-46 anzusprechen. Die Viertel von ehemals niedrigerem sozialen Wert, die Burggrabenstraße oder Bereiche des Stephansberges, lassen sich bereits an der geringen Parzellengröße ablesen. Auch hier finden sich anspruchsvolle Bauten in reichen Sichtfachwerkkonstruktionen.
Eine Besonderheit stellt die Ausschmückung einiger Hofheimer Fachwerkbauten dar. Pfosten, Schwellen und Riegel sind mit zarten Flachschnitzereien überzogen, die typische Renaissancemotive, Kandelaber und florale Ornamente, zeigen (Hauptstraße 50, datiert 1626; Krebsgasse 3, datiert 1589).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |