Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Diese Gesamtanlage umfasst die Anwesen Brühlstraße 1-25 (Ostseite) und 2-18 (Westseite), Neugasse 12-24 und 15-25, Zeilsheimer Straße 16-22. Um 1900 entstand diese einheitliche Stadterweiterung mit Häusern für Arbeiter und Angestellte. Sie wurden als traufständige Doppelhäuser in sichtbarem Backsteinmauerwerk errichtet. Die Häuser sind eingeschossig auf hohem Kellersockel und besitzen ein durch große Zwerchhäuser und Gauben stark erweitertes Dach, so dass sich im Aufriss der Eindruck dicht gereihter, giebelständiger Bauten ergibt. Durchaus unterschiedlich war die Ausgestaltung im Detail der Fensterumrahmungen, Gewändeformen, gliedernden Gesimsen und Ecklisenen. Einige Häuser büßten mittlerweile diese liebevoll gestalteten Ausschmückungselemente durch Verputz ein; durch Abbrüche und stilfremde Neubauten entstanden Lücken, die jedoch das Gesamtbild nicht gravierend beeinträchtigen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |