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Zu dieser Gesamtanlage zählen die Anwesen Gartenstraße 2-24 (Westseite) und Ostendstraße 9-13 (Ostseite), Neugasse 36-48 (Südseite) sowie die Quäkerstraße in ihrem gesamten Verlauf.
Die Doppelhäuser, wuchtige, zweigeschossige Wohnblocks mit hohen Walmdächern, entstanden etwa 1925-30 in typischen Bauformen des Traditionalismus. Die mittels Lisenen, Gesimsbändern und Fensterachsen symmetrisch gegliederten Bauten sind verputzt und mit akzentuierten Hauseingängen versehen.
Einzig die Pestalozzi-Schule (Ostendstraße 13) weist expressionistische Gestaltungsmerkmale auf. Der Grundriss der Anlage zeigt eine winkelförmige Anordnung der Baukörper entlang der Straßen, so dass ein großer, offener Bereich im Südwesten verblieb, auf dem die Pestalozzi-Schule liegt. Diese Gesamtkonzeption folgte dem Anliegen, Wohnhäuser für jeweils mehrere Familien zu schaffen, Kommunikation im Innenbereich sowie Bildung und Ausbildung in unmittelbarer Nähe der Wohnungen zu ermöglichen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |