Am Forsthaus 10, Forsthaus mit Nutz- und Ziergarten
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
Marxheim
  • Am Forsthaus 10
  • Am Forsthaus 10b
  • Am Forsthaus 10a
Forstamt
Flur: 21
Flurstück: 6/10, 6/9

Forstamt Hofheim, winkelförmige Anlage, bestehend aus Forsthaus mit Dienstwohnung sowie einem Waldarbeiterhaus. Es handelt sich um traditionalistische, regionalgebundene Architekturen, wie sie für öffentliche Bauten des Nationalsozialismus vorgeschrieben waren. Der bauliche Zustand ist weitestgehend noch original und von seltener Vollständigkeit.

Das Hauptgebäude ist ein eingeschossiger Massivbau auf Natursteinsockel mit extrem enger Balkenlage, steilen Fachwerkgiebeln und einem Schieferdach, das mit Gaubenzeilen und kleinen Dreiecksgäubchen besetzt ist. Der nördliche der beiden Eingänge besitzt eine zweiläufige Treppe.

Das Arbeiterhaus, bestehend aus zwei Wohneinheiten und dem Wirtschaftstrakt mit Remise, ist ein langer, eingeschossiger Bau aus konstruktivem Fachwerk, gleichfalls auf einem Sockel aus Taunusschiefer. Das ausgebaute Dach ist schiefergedeckt. Wie beim Hauptgebäude sind die Ausstattungsdetails wie Fenster und Klappläden im originalen Zustand.

Bemerkenswert ist auch die regelmäßige, im wesentlichen noch ursprüngliche Anordnung des Nutz- und Ziergartens mit Buchenhecken und Obstbäumen. Insgesamt eine außerordentlich zeittypische Lösung dieser Bauaufgabe von bestem Erhaltungszustand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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