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Zweigeschossiges, zweiteiliges, verputztes Fachwerkwohnhaus in einem der historischen Innenhöfe der Quartiere, die durch die annähernd gleichmäßige Führung der Seitenstraßen parallel zur Burgstraße, entstanden. Aufgrund der steilen Proportionen, der Geschossüberstände und Fensteranordnung ist Sichtfachwerk des 17. Jahrhunderts zu vermuten, am Türsturz bezeichnet 1688.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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