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Verputztes, zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus der Mitte des 18. Jahrhunderts mit wahrscheinlich älterem Kern. Verformung im Dach und Fensterverteilung lassen auf ein originales Fachwerkgefüge schließen. Symmetrische Gliederung der Fassade in fünf Achsen mit mittig angeordneter Tür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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