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Kleiner Hakenhof des späten 18. Jahrhunderts. Das giebelständige Fachwerkwohnhaus und die im Hofbereich zurückliegende, traufständige Scheune sind aneinandergebaut. Rähmfachwerk des Wohnhauses in schlichter, regelmäßiger Verstrebung mit profilierter Schwelle, Erdgeschoss massiv erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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