Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Innerhalb der Gesamtanlage Brühlstraße/Neugasse besonders qualitätvolles Beispiel der gründerzeitlichen Bebauung.
Zwei traufständige, durch einen Torbau verbundene Wohnhäuser mit zweifarbigen Backsteinfassaden. Beide Häuser besitzen einen flachen seitlichen Risalit, der durch ein Zwerchhaus und die Fensteranordnung betont wird, daneben je ein kleines Zwerchhaus, wodurch sich ein lebhafter Fassadenaufriss ergibt.
Reiche Zierformen in dunklem Backstein, insbesondere für die Gesimsbänder, Eckbetonungen und Fensterumrahmungen.
Der bäuerlich-kleinstädtische Haustypus, vgl. Burgstraße 7, wurde gewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |