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Rundturm der Stadtbefestigung an der Südwestseite der Burggrabenzeile, erbaut nach 1352. Prägender Teil der Altstadt-Gesamtanlage, da die auf der ehemaligen Stadtmauer erbaute Fachwerkhäuserzeile eine Vorstellung von der ursprünglichen Umwehrung gibt. Das Kegeldach des Turmes und seine gedrungene, bis zur Firsthöhe der zweigeschossigen, relativ kleinen Wohnhäuser reichende Form aus Bruchsteinen und verschiefertem Obergeschoss gibt den entscheidenden Akzent, der die mittelalterliche Geschichte Hofheims für die Allgemeinheit optisch präsent erhält. Der Turm diente wohl seit 1795 bis zur Verwüstung durch die Nationalsozialisten am 9.11.1938 als Synagoge der jüdischen Gemeinde. Im Besitz der israelitischen Gemeinde war der Turm wahrscheinlich bereits seit dem Ende des 16. Jahrhunderts.
Daher ist der Turm wohl aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen als auch aus religionsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |