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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus innerhalb der Burggrabenzeile. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, im Obergeschoss qualitätvolles Sichtfachwerk der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit profilierter Schwelle und Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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