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Die beiden restaurierten, zweigeschossigen Fachwerkhäuser in einfachem, konstruktivem Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit naturwüchsigen Hölzern und massiv erneuertem Erdgeschoss sind in ihrer traufständigen Reihung wichtiger Teil der Burggrabenzeile. Als Elemente der Begrenzung der historischen Altstadt von städtebaulichem, sozial- und ortsgeschichtlichem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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