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Stattliches Fachwerkwohnhaus mit massiv erneuertem Erdgeschoss (Ladeneinbau) und Obergeschoss in Rähmkonstruktion.
Sehr dekoratives Sichtfachwerk mit vielen Schmuckformen, profilierter Schwelle und Rähm, Mannfiguren mit Kopfwinkeln, Streben und Gegenstreben, Andreaskreuz, geschweifte, nasenbesetzte Kurzstreben im Giebel, frühes 18. Jahrhundert. Städtebaulich wichtige Ecklage in direkter Nachbarschaft zum historischen Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |