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Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf niedrigem (erneuertem) Feldsteinsockel; kleiner zurückliegender Fachwerkanbau.
Rähmkonstruktion mit naturwüchsigen, verblatteten Schwellen, profiliertem Rähm, ausdrucksvollen Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern und gebogenen Streben sowie Andreaskreuz und Zierstreben, errichtet in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, Giebel später verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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