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Giebelständige Zwillingsbauten, im rückwärtigen Bereich durch die Scheune, zur Straße durch eine überdachte Toreinfahrt der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verbunden.
Beide Bauten von guter Proportionierung und Gliederung mit leichtem Geschossüberstand, asymmetrischer Fensteranordnung und Krüppelwalmdach. Rähmfachwerk des 18. Jahrhunderts auf massiv erneuertem Erdgeschoss. Die Gebäude wurden in jüngster Zeit saniert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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