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Traufständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, zweigeschossig mit Krüppelwalm, Eckbau am Burggrabengäßchen. Geschossteilung mit Holzgesimsen, die Auskragungen machen Sichtfachwerk wahrscheinlich. Wichtiger Teil der Zeilenbebauung mit Fachwerkhäusern. Störende Fensterveränderungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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