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Großer Vierseithof mit Torfunktion zur Burgstraße und unverzichtbare Platzwand des Bereiches vor dem ehemaligen Amtsgebäude der Mainzer Erzbischöfe. Traufständiges Wohnhaus des 19. Jahrhunderts in verputztem Mauerwerk, zweigeschossig mit regelmäßiger Achsenteilung, mittigem Eingang, Rechteckfenstern mit Sandsteingewänden, flachem Satteldach.
Großer Scheunenbau am Standort der ehemaligen Zehntscheune mit in Teilen original erhaltenem Bruchsteinmauerwerk (vermutlich Stadtmauer).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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