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Besonders anspruchsvolles Beispiel eines Gartenhäuschens in Holzkonstruktion mit auskragendem, flachem Satteldach. Die Konstruktionshölzer mit gefasten Kanten stehen auf kleinen Sockeln, bis in Brüstungshöhe Verschalung mit senkrechten Brettern, vorgesetzte Blumenkästen. Darüber luftige Füllung mit Balustern, Gitterwerk mit ausgesparten Medaillonformen, Kopfbändern und Hängezapfen. Den beschriebenen Detailformen nach zu urteilen um 1880 errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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