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Markanter Kopfbau der traufständigen Häuserzeile, am Eckpfosten (Hauptstraße 20) datiert 1584.
Zweigeschossige Rähmkonstruktion mit reichem Sichtfachwerk. In beiden Geschossen geschnitzte Eckständer mit Seilschlag und Voluten, sehr kräftige, profilierte Schwelle-Rähm-Zone, Mannfiguren mit geschnitzten Kopfstreben, Andreaskreuze. Traufseitig starke Geschossauskragung auf geschnitzten Knaggen. Am linken Bauteil (20 a) auf Kopfstreben vorspringender Erker mit eingeschobenem Satteldach und reich geschnitzten Eckpfosten, in den Brüstungsgefachen Feuerböckchen, genaste Zierstreben, um 1650. Der Bau diente von ca. 1600 bis 1800 als kurfürstlich mainzisches Zollhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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