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Traufständiges Wohnhaus von niedriger Geschosshöhe mit Fachwerk-Obergeschoss aus der Zeit nach dem großen Stadtbrand von 1643. Um 1600 standen die Häuser der Hauptstraße noch mit dem Giebel zur Straße. Das einfache Rähm-Fachwerk schließt die Zeile zwischen aufwendigeren Bauten und ist wichtig im ortsgeschichtlichen Gesamtzusammenhang der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |