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Traufständiges Fachwerkwohnhaus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, bestehend aus einem drei- und einem zweigeschossigen Bauteil, dieser mit integrierter Toreinfahrt.
Beide sind Rähmkonstruktionen auf einheitlicher Sockelzone mit profilierter Schwelle, kräftig auskragenden Obergeschossen und Sichtfachwerk.
Der linke, dreigeschossige Bauteil im Fachwerk reich ausgestattet mit Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern, Feuerböckchen und Andreaskreuzen in den Brüstungsgefachen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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