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Errichtet 1529 unter der Regentschaft der Herren von Eppstein. Zweigeschossiger Bau, Erdgeschoss in verputztem Bruchsteinmauerwerk mit profilierten Sandsteingewänden der Fenster und Türen. Sichtfachwerk des Obergeschosses mit den für die Zeit um 1500 typischen Konstruktionsfiguren aus gebogenen, überblatteten Streben und Gegenstreben. Im Erdgeschoss zweischiffige Halle, Schlussstein an der Traufseite mit Eppsteiner Wappen und Datierung 1529, eine weitere Datierung 1710 von An- und Umbauten.
Der Westfassade wurde 1901 ein schmaler Giebel vorgelegt, hier gründerzeitliches Schmuckfachwerk mit Schopfwalm über einer Erdgeschosslaube; historischer Laufbrunnen der Mitte des 19. Jahrhunderts am Mittelpfeiler.
Exponierte Lage an der platzartigen Erweiterung der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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