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Verputztes Fachwerkgebäude von beachtlicher Tiefenausdehnung mit - insbesondere auf der Giebelseite - verändertem Erdgeschoss, aber intaktem, überkragendem Fachwerkverband im Obergeschoss. Aufgrund des Geschossüberstandes und der Anordnung der kleinflächigen Fenster ist ein Sichtfachwerk der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu vermuten. Die Schwellung des Daches lässt den barocken Dachstuhl erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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