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Entlang der Großen Wendelstraße ist die ringförmige Einfriedung des im 17. Jahrhundert angelegten landgräflichen Lustgartens in Gestalt einer Bruchsteinmauer erhalten. Das Lustgartenareal selbst hat als Bestandteil der Kasernennutzung seine historische Charakteristik eingebüßt, um so größere Bedeutung hat deshalb die alte Einfriedung. Zusammen mit dem Straßenverlauf der Großen Wendelstraße, der auch als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt wurde, vermittelt sie die Grenze des dem Stadtkern ursprünglich vorgelagerten Gartens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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