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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalm in straßenbildbestimmender Ecklage. Im Giebel an der rundbogigen Sandsteinlaibung des Kellerabgangs datiert 1521.
Aufgrund des erheblichen Geschossüberstandes und der weitgehend unveränderten, kleinformatigen Fensteranordnung ist unter dem Putz ein qualitätvolles Sichtfachwerk zu vermuten. Seitlicher Eingang über kleiner Freitreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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