Kleine Stephanstraße 2
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Main-Taunus-Kreis
Hofheim am Taunus
  • Kleine Stephanstraße 2
Flur: 16
Flurstück: 858/130

Stattliches, traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf Feldsteinsockel, darin rundbogiger Kellerabgang. Die über beide Geschosse gut erhaltene Rähmkonstruktion, im Obergeschoss auskragend, zeigt reiches Sichtfachwerk der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts mit profilierter Schwelle und Rähm, Mannfiguren mit geschnitzten Kopfwinkelhölzern an Bund- und Eckständern in sehr regelmäßiger Anordnung, in den Brüstungsgefachen Rautenfelder mit profilierten Hölzern. Ortstypisch sind die aus dem Lehm gestampften oder mit Feldsteinen gemauerten Keller mit Tür zur Straße.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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