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Prägnanter Kopfbau der traufständigen Häuserzeile, dessen Giebel und Obergeschoss im spitzen Winkel der Stephanstraße städtebaulich zur Geltung kommen. Zweigeschossige, gut erhaltene Fachwerkrähmkonstruktion mit geschosshohen, gekrümmten Streben ohne weitere Zierformen, die dendrochronologisch auf 1692 datiert wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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