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In seiner Anlage gut erhaltener Bauernhof des 17/18. Jahrhunderts. Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus (6) ist eine verputzte Rähmkonstruktion, in Teilen massiv erneuert.
Fachwerkscheune (4) des 18. Jahrhunderts (heute umgenutzt). In seinem originalen Bestand und der Lage am ehemaligen Untertor ist der Hof sowohl städtebaulich als auch historisch von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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