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Das kleine, giebelständige Satteldachwohnhaus birgt unter Verputz eine Rähmkonstruktion, für die aufgrund der Fensteranordnung und hervorstehender Pfettenköpfe Sichtfachwerk des 17. Jahrhunderts zu vermuten ist. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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