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Gut gestalteter Gründerzeitbau, errichtet 1899. Zweigeschossiger Putzbau mit hellen Backsteinrahmungen der Wandflächen, an dem der Straße zugewandten Giebel rundbogiger Wandabschluss. Rahmungen der stichbogigen Fenster zusätzlich mit Bossen, Konsolen und Fensterbänken aus Sandstein bereichert. Seitlicher Turm mit verschiefertem Helm über dem Eingang, vorgelagerte Sandsteintreppe, Holzveranda. Bis in die Details der Türen und Fenster original erhalten. Mit dem Nachbargebäude Kurhausstraße 43 eindrucksvolles Beispiel einer Villenbebauung im Taunusvorland.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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