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Traufständiges, im 19. Jahrhundert aufgestocktes Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts, nunmehr dreistöckig. Erdgeschoss durch Ladeneinbau entstellt, Sichtfachwerk des ersten Stocks regelmäßig gegliedert, Mannfiguren mit geschnitzten Kopfstreben und Halsriegeln, in den Brüstungsgefachen geschweifte Zierstreben. Fachwerk der Aufstockung einfach und konstruktiv. Städtebaulich wichtige Lage seitlich des Rathauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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