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Das Rückgebäude, ein zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späten 16. Jahrhunderts mit Veränderungen des 18. Jahrhunderts, ist von historischer und künstlerischer Bedeutung. Rähmkonstruktion mit kräftigen Hölzern in charakteristischer Verstrebung, im auskragenden Obergeschoss Mannfiguren, profilierte Schwelle-Rähm-Zone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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