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Das traufständige, zweigeschossige Wohnhaus mit Krüppelwalmdach ist Teil einer das Straßenbild prägenden Häuserzeile. Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert, im Obergeschoss konstruktives Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit seitlicher Erweiterung des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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